Sicherheits u. Gesundheitsschutz

Sicherheitsbeauftragter

gemäß § 22 SGB VI / DGUV Vorschrift 1

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die Form der Bestellung ist nicht geregelt. Jedoch möchte ich Ihnen eine schriftliche Bestellung ans Herz legen.
Sie haben intern keinen geeigneten Mitarbeiter zur Verfügung? Kein Problem – Wir würden uns freuen Sie auch in diesem Bereich zu unterstützen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

gemäß § 3 BaustellV, RAB 30

Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir prüfen die Verfügbarkeit eines passenden Kandidaten für Sie.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

gemäß § 7 AsiG, DGUV Vorschrift 2

Unsere Sicherheitsingenieure verfügen über langjährige Baustellenerfahrungen aus zahlreichen nationalen und internationalen Projekten. Gerne senden wir Ihnen einen CV (Curriculum Vitae) passend zum Projekt zu.

Brandschutzbeauftragter

gemäß DGUV 205-003

Sie benötigen einen Brandschutzbeauftragten? In Anhängigkeit von den in der Risikoanalyse aufgezeigten Gefährdungen kann die Bestellung eines oder mehrerer Brandschutzbeauftragter erforderlich werden.

Sie sind nicht fündig geworden?
Dann nehmen Sie bitte kontakt mit uns auf.
Wir aktualisieren unser Seminarangebot ständig für Sie.